Zu vermietende Räumlichkeiten
Fünf multifunktionale Räume und Säle bieten Dank ihrer ansprechenden Innenarchitektur und hochwertigen Ausstattung den passenden Rahmen für jede Veranstaltung – ob Konzert, Lesung, Tagung, Festabend oder private Feier. An lauen Sommerabenden eignet sich der Schlosshof hervorragend für Open-Air-Veranstaltungen. Die Räumlichkeiten können einzeln oder kombiniert gebucht werden. Eine Nutzung mit parallel stattfindenden anderen Veranstaltungen ist zu dulden.
Aus Brandschutzgründen ist eine maximale Kapazität von insgesamt 500 Personen zulässig. Im ersten Obergeschoss dürfen sich maximal 400 Personen gleichzeitig aufhalten. Aufgrund einer Nachbarschaftsvereinbarung sind Veranstaltungen nur bis maximal 2.00 Uhr nachts erlaubt.
Das Wittelsbacher Schloss ist mit einem Personen- und einem Lastenaufzug ausgestattet. Es steht allen Gästen offen – auch Menschen mit Einschränkungen wird der Besuch möglichst angenehm gestaltet. Dementsprechend sind die Räumlichkeiten im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss auch für Rollstuhlfahrer gut zugänglich.
Brandquellen wie offenes Feuer, brennende Kerzen und Brennpaste sind grundsätzlich verboten. Auch das Streuen von Reis, Konfetti oder Blumen ist verboten. Ebenfalls nicht zugelassen sind Nebelmaschinen, da sie die Brandmeldeanlage auslösen können.
Tiere sind in den öffentlich zugänglichen Räumen und Sälen nicht erlaubt. Ausnahme: Ausgebildete und gekennzeichnete Assistenzhunde.
Mieter sind frei in der Wahl ihres Catering-Unternehmens. Es gibt keinen Brauereizwang.