Weinrecht; Beantragung einer Qualitätsprüfung für Weine
Kurzbeschreibung
Bestimmte Weinerzeugnisse (z. B. Qualitätsweine) dürfen nur dann zum Verkauf angeboten werden, wenn sie die Qualitätsprüfung für Weine („Wein-TÜV”) bestanden haben. Sie bedürfen einer Amtlichen Prüfungsnummer (A.P.Nr.).
Beschreibung
Die Regierung von Unterfranken ist für die amtliche Prüfung aller Qualitäts- und Prädikatsweine aus in Bayern geernteten Trauben zuständig. Rund 95% der bayerischen Ertragsrebflächen liegen in Unterfranken.
Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b. A., Qualitätsperlweine b. A. und Sekte b. A. dürfen erst dann abgefüllt in den Verkehr kommen, wenn sie die rechtliche, chemische und sensorische Qualitätsprüfung mit Erfolg durchlaufen haben.
Voraussetzungen
Das Erzeugnis muss von der Zusammensetzung (Inhaltsstoffe), Aufmachung (z. B. Bocksbeutel) und Bezeichnung (z. B. Geschmacksangaben) den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die vorgeschriebenen Höchst- bzw. Mindestwerte (z. B. Gesamtschwefelgehalt, Mostgewichte) einhalten. Darüber hinaus muss das Erzeugnis frei von Fehlern und typisch für die Herkunft, für die Rebsorte und die Prädikatsstufe sein.
Fristen
Die Amtliche Prüfungsnummer (A.P.Nr.) muss vor dem Inverkehrbringen zugeteilt worden sein.
Formulare
Online Verfahren
Kosten
- Grundgebühr: 16 Euro zuzüglich
Mengengebühr: 3 Euro je angefangene 1000 Liter, ab 30 001 Liter Steigerungsgebühr 1,50 Euro je angefangene 1.000 Liter; - Auslagen für den amtlichen Untersuchungsbefund: 41 Euro
- Auslagen für die Sektuntersuchung einschließlich der Sinnenprüfung: 47 Euro zuzüglich Mengengebühr
- Grundgebühr: 16 Euro zuzüglich
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Etiketten für Beschriftung der Probeflaschen für die Qualitätsprüfung
- Geprüfte Qualität im Glase - Qualitätsprüfung für Weine in Bayern durch die Regierung von Unterfranken
- Kurzanleitung WeinOnline
- Merkheft zum Ausfüllen der Antragsvordrucke für die Qualitätsprüfungen für Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A.
- Umrechnungshilfen für die Anreicherung