Drittkräfte an staatlichen Schulen; Beantragung der Einstellung
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern stellt Haushaltsmittel für die Einstellung von sog. Drittkräften für die zusätzliche schulische Förderung und die Durchführung von interkulturellen Projekten für Schülerinnen und Schülern mit Flucht- und Migrationshintergrund zur Verfügung.
Beschreibung
Bildung ist einer der maßgebenden Faktoren für eine gelingende Integration. Der Freistaat Bayern ermöglicht seit dem Jahr 2016 ergänzende Sprachförderangebote und andere schulische Integrationsprojekte. Mit den sogenannten "Mitteln für Drittkräfte" werden Personen eingestellt, die unterrichtsbegleitend insbesondere Sprachförderangebote sowie interkulturelle Projekte durchführen.
Voraussetzungen
Im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel können Schulen die Einstellung von sog. Drittkräften beantragen, wenn mindestens fünf, in Ausnahmefällen drei neu zugewanderte Kinder oder Jugendliche mit erhöhtem Sprachförderbedarf gefördert werden können.Fristen
Die Antragsunterlagen sollen frühzeitig vor dem beabsichtigten Beschäftigungsbeginn bei der Regierung eingereicht werden, damit die Vertragsausfertigung und die Entgeltauszahlung zeitgerecht erfolgen können.Formulare
- Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages („Mittel für Drittkräfte“) - Drittkräfte Einstellung
- Antrag auf Abschluss eines Honorarvertrages („Mittel für Drittkräfte“) - Drittkräfte Einstellung
- Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1 b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
- Antrag von tariflichen Beschäftigten (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG
- Bestätigung für Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Beteiligung des örtlichen Personalrates vor Dienstantritt der Drittkraft für schulische Maßnahmen zur Förderung von Flüchtlingen - Drittkräfte Einstellung
- Datenschutzhinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Einstellung und Beschäftigung
- Einstellung Drittkräfte/Kräfte für die Sprach- und Lernpraxis in Deutschklassen – Erklärung
- Einwilligung zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens
- Erklärung der/des Beschäftigten (LfF)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Formblatt über Belehrungen und Erklärungen der Lehrkraft/Betreuungskraft/Drittkraft
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind
- Unbefristete Einstellung - Niederschrift nach dem Nachweisgesetz
- Vereinbarung über die Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Drittkräfte Einstellung
- Änderungsmeldung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links