Umsatzsteuer; Meldung der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Kurzbeschreibung
Wenn Sie neue Fahrzeuge aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union an Abnehmenden ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) liefern, müssen Sie dies dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden .
Beschreibung
Das Meldeverfahren stellt sicher, dass entgeltliche Lieferungen neuer Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union an
- Privatpersonen,
- nicht unternehmerisch tätige Personenvereinigungen und
- Unternehmen, die das Fahrzeug für ihren nicht unternehmerischen Bereich beziehen
im Bestimmungsland versteuert werden.
Als Unternehmen müssen Sie die Meldung für jedes gelieferte Fahrzeug gesondert und elektronisch über das ELSTEROnline-Portal (EOP), genannt ELSTER-Portal, oder über das BZStOnline-Portal (BOP) abgeben.
Wenn Sie Fahrzeuge liefern und kein Unternehmen sind, können Sie die Meldung online oder schriftlich per Post abgeben.
Voraussetzungen
- Sie liefern ein neues Fahrzeug aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union.
-
Sie zählen zu:
- Unternehmen
- Fahrzeugliefernden, die kein Unternehmen sind oder außerhalb ihres unternehmerischen Bereichs handeln.
Fristen
- Sie müssen die Meldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres abgeben, in dem die Lieferung ausgeführt wurde.
Formulare
- Antrag zur Nutzung des Online-Portals (BOP) des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) zur authentifizierten elektronischen Übermittlung von Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung
- Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung - FzgLiefgMeldV - vom 18. März 2009, BStBl I S. 472)
Online Verfahren
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Anleitung zur Registrierung im BZStOnline-Portal (BOP) auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
- Benutzerleitfaden des ELSTEROnline-Portals (EOP) auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
- Benutzerleitfaden zum BZStOnline-Portal (BOP) auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
- Fragen & Antworten zur Lieferung neuer Fahrzeuge auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt)
- Informationen zur Kontoerstellung auf der Internetseite des ELSTEROnline-Portal (EOP)
- Informationen zur Meldung von Fahrzeuglieferungen auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)