Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe; Beantragung einer Auskunft
Kurzbeschreibung
Sie können eine Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes beantragen.
Beschreibung
Bei der zuständigen Handwerkskammer kann auf Antrag Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes gewährt werden.
Hierzu muss hinsichtlich des Betriebs, zu dem eine Auskunft erwünscht wird, ein Antrag bei der hierfür zuständigen Handwerkskammer gestellt werden sowie ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Voraussetzungen
Es muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Fristen
keineFormulare
Online Verfahren
Spezielle Hinweise für - Stadt FriedbergKosten
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.Rechtsgrundlagen