Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der Handwerkskammer

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Sie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs der zuständigen Handwerkskammer anzeigen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Friedberg
    Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
  • Beschreibung

    Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrolleneintragung zu erfüllen, müssen Sie eine  Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.

    Die Bestellung der Betriebsleitung muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann. Scheidet ein Betriebsleiter aus oder ändert sich der Umfang seiner Tätigkeit muss dieses der jeweils zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden.

  • Voraussetzungen

    Es müssen entsprechende Qualifikationsnachweise vorhanden sein.

  • Fristen

    Zum Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle muss die Betriebsleiterbestellung vorliegen. Bei Ausscheiden des Betriebsleiters kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist zur Benennung eines neues Betriebsleiters bestimmen.
  • Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.
  • Rechtsgrundlagen