Wasserfahrzeug auf dem Bodensee; Beantragung der Zulassung oder Registrierung
Kurzbeschreibung
Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zugelassen werden. Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen registriert werden.
Beschreibung
Alle Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zugelassen sein. Auch Segelboote, die mit einem Motor oder einer mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtung ausgerüstet sind, sind zulassungspflichtig.
Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen Sie lediglich registrieren lassen. Mit der Registrierung erhalten Sie gleichzeitig einen Bootsausweis.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist:
- Neue Boote müssen nach der EU-Sportbootrichtlinie zertifiziert sein.
- Der Maschinenantrieb muss den Abgasvorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) entsprechen (Nachweis durch Abgastypenprüfzertifikat).
- Das Fahrzeug darf einen Schallpegel von 72 Dezibel (dB) bei 25 Metern seitlichem Abstand nicht übersteigen.
- Das Fahrzeug muss so gebaut sein, dass es das Gewässer nicht verunreinigen oder sich nachteilig auf den See auswirken kann. Die Beleuchtung muss den Bestimmungen entsprechen. Geeignete Rettungsmittel müssen an Bord sein.
Fristen
keine
Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt FriedbergOnline Verfahren
Spezielle Hinweise für - Stadt FriedbergKosten
zwischen 20 bis 10.000 Euro
Die Gebühren richten sich nach Art und Größe des Wasserfahrzeugs. Kriterien sind vor allem Motorenstärke, Kajütaufbau und Segelfläche.
Rechtsgrundlagen
- Informationen zum Datenschutz
- Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee
- Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Schiffahrt auf dem Bodensee (EV-BodenseeSchO)
- Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung - BSO)